Der Sicherungsschein ist eine Besonderheit in der Kfz-Versicherung. Bei finanzierten oder geleasten Kraftfahrzeugen wird von der Versicherungsgesellschaft ein Sicherungsschein ausgestellt und hiermit der abgeschlossene Versicherungsumfang bestätigt. Der Sicherungsschein dient insoweit dem Schutz des Kreditgebers bzw. des Leasinggebers, als das diese im Falle eines Unfalls berechtigt sind, neben Ansprüchen gegenüber dem Versicherungsnehmer auch Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen.