Grundsätzlich dient dem Leasinggeber das Leasingobjekt als Sicherheit. Je nach Risikoeinschätzung können Zusatzsicherheiten vereinbart werden. Hierzu zählen z.B. Kautionen, Bürgschaften und Garantien.
Grundsätzlich dient dem Leasinggeber das Leasingobjekt als Sicherheit. Je nach Risikoeinschätzung können Zusatzsicherheiten vereinbart werden. Hierzu zählen z.B. Kautionen, Bürgschaften und Garantien.