Sie ist i.d.R. identisch mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (BGN), ermittelt als Erfahrungswert der verschiedenen Wirtschaftszweige gemäß der technischen und wirtschaftlichen Abnutzung für das jeweilige Wirtschaftsgut. Die AfA-Zeit ist in den amtlichen AfA-Tabellen veröffentlicht.