Für den Fall der Kündigung eines kündbaren Leasingvertrages werden Ausgleichszahlungen des Leasingnehmers fällig, die bereits bei Vertragsbeginn im Leasingvertrag, gestaffelt nach Kündigungsterminen, festgelegt sind. Sie garantieren dem Leasinggeber zu jedem Zeitpunkt den noch nicht amortisierten Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggegenstandes sowie seiner sonstigen Kosten (Verwaltungskosten) und der Gewinnspanne.