Mit der leasingtypischen schriftlich erteilten Übernahmebestätigung zeigt der Leasingnehmer dem Leasinggeber die vollständige Lieferung des bestellten Leasinggegenstandes, die Installation am vereinbarten Standort sowie den ordnungsgemäßen, mängelfreien Zustand und die Betriebsfähigkeit des Leasingobjektes an. Sie informiert den Leasinggeber zugleich über den an die tatsächliche Übernahme geknüpften Beginn der Vertragslaufzeit des Leasingvertrages. Gleichzeitig ist sie im Regelfall Auslöser für die von diesem Zeitpunkt an zu leistenden Leasingzahlungen. Eine ordnungsgemäße Übernahmebestätigung löst außerdem die Bezahlung der Lieferantenrechnung durch den Leasinggeber aus. Sie ist somit ein besonders wichtiger Bestandteil der Vertragsdokumentation, weshalb auf klare und eindeutige Angaben bezüglich des Leasinggegenstandes sowie auf rechtsverbindliche Unterschriften und Daten zu achten ist.