Beim klassischen Finanzierungsleasing deckt der Leasingnehmer dieses Risiko ab, und zwar entweder mit der Summe seiner Leasingzahlungen bei Vollamortisationsverträgen oder mit der Summe seiner Leasingzahlungen und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen, z.B. einem Andienungsrecht bei Teilamortisationsverträgen. Die volle Amortisation wird erst nach Rückabe des Objektes durch die Veräußerung an Dritte durch die Leasinggesellschaft erreicht.