Bei einem Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht vereinnahmt der Leasinggeber über die Leasingzahlungen nur einen Teil der gesamten Kosten zuzüglich Gewinnspanne des Leasinggebers für den Leasinggegenstand. Um den noch nicht amortisierten Teil abzudecken, wird mit einem Andienungsrecht vereinbart, dass der Leasinggeber zum Zeitpunkt des Ablaufs des Leasingvertrages das Recht hat, dem Leasingnehmer das Objekt zu dem noch nicht amortisierten Restwert anzudienen, d.h. der Leasingnehmer ist zum Kauf verpflichtet, ohne dass er ein verbrieftes Recht hat, den Leasinggegenstand zu erwerben. Der Leasinggeber kann den Leasinggegenstand auch anderweitig verwerten.