Da ein Leasingvertrag eine längerfristige vertragliche Beziehung zwischen zwei Vertragspartnern begründet, ist es erforderlich für bestimmte Fälle im Voraus eine Änderung (Anpassung) der Leasingrate bzw. auch eines Restwertes im Vertragsverhältnis zu berücksichtigen. Anpassungen erfolgen bei Mobilienleasingverträgen beispielsweise, wenn sich die Berechnungsgrundlage ändert, wenn sich die bei Vertragsabschluss geltenden Abgaben (unter anderem Erhöhung der Umsatzsteuer) ändern oder wenn sich im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Leasingbeginn die Verhältnisse am Geld- und Kapitalmarkt ändern.