Zur Beurteilung der Bonität des Leasingnehmers hat dieser die für die Leasinggesellschaft wichtigen Unterlagen über seine Vermögensverhältnisse auf Wunsch der Leasinggesellschaft zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören in Abhängigkeit vom Geschäft, der Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Selbstauskünfte, Handelsauskünfte sowie Jahresabschlüsse.