Kalkulatorische Laufzeit: Kündbare Leasingverträge sind auf unbestimmte Laufzeit abgeschlossen und können i.d.R. vom Leasingnehmer nur zu vertraglich festgelegten Zeitpunkten mit einer Kündigungsfrist auf den jeweiligen Kündigungszeitpunkt gekündigt werden. Für die Kalkulation der Leasingraten wird eine kalkulatorische Laufzeit zugrunde gelegt. Bis zum Ende der kalkulatorischen Laufzeit sind im Falle der Kündigung durch den Leasingnehmer Abschlusszahlungen zu leisten.