Richtlinien des Bundesfinanzministers zur steuerlichen Behandlung von Mobilienleasingverträgen vom 19.4.1971 ("Vollamortisationserlass") und vom 22.12.1975 ("Teilamortisationserlass"). Nur die Einhaltung der Richtlinien dieser Erlasse führt zur steuerlichen Anerkennung der juristischen und wirtschaftlichen Eigentümereigenschaft des Leasinggebers.