Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen bei der Leasinggesellschaft – einschließlich der rechtsverbindlich vom Leasingnehmer unterzeichneten Übernahmebestätigung – ist Leasingbeginn. Der Leasingbeginn löst die Verpflichtung des Leasingnehmers zur Zahlung der Leasingraten aus.