Für die Nutzungsüberlassung entrichtet der Leasingnehmer Raten an den Leasinggeber. Diese bestehen kalkulatorisch aus einem Tilgungsanteil zur Abdeckung der Investitionssumme, einem Zinsanteil, einer Marge für Kosten, einem Gewinnanteil und einem Risikozuschlag. Beim Leasinggeber sind die Leasingraten Betriebseinnahmen. Der Leasinggeber aktiviert die Leasingobjekte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten und schreibt die Wirtschaftsgüter entsprechend den Bestimmungen des EstG entweder linear oder degressiv ab.