Viele Leasingunternehmen decken ihren Finanzierungsbedarf, der durch die Anschaffung der Leasinggegenstände entsteht, durch den regresslosen Verkauf der Leasingforderungen vorzugsweise an Banken und Sparkassen ab. Dabei übernimmt der Forfaiteur das Bonitätsrisiko für die Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers und die Leasinggesellschaft als Forfaitist haftet nur noch für die Verität, also für den rechtlichen Bestand der verkauften Leasingforderungen.