Flotten-Leasing ist ein Spezialfall von Service-Leasing. Gegenstand des Leasingvertrages und seiner Kalkulation ist nicht ein einzelnes Objekt, sondern eine Fahrzeugflotte. Die vereinbarten Service-Leistungen sind häufig sehr weitreichend und schließen beispielsweise Tankabrechnungen oder Ersatzfahrzeuge ein. Vereinbarte Kilometerleistungen der Fahrzeuge werden häufig unter den Fahrzeugen einer Flotte verrechnet. Oft handelt es sich nicht um Leasingverträge im eigentlichen Sinn, sondern um komplexe Verträge im Bereich von Outsourcing, mit denen Administration, Unterhalt, Finanzierung und kontinuierliche Erneuerung der Geschäftsfahrzeuge einem Dienstleistungsunternehmen übertragen werden. Durch Bündelung der Einkaufsmacht für Fahrzeuge und Dienstleistungen wie Versicherungen, Reifen, etc. sowie durch die Nutzung von Skaleneffekten und Spezialsoftware bei den Verwaltungsfunktionen kann die Leasinggesellschaft ihren Kunden diese Dienstleistung zu wesentlich günstigeren Kosten anbieten. Weitere Kundenvorteile werden durch eine professionelle Rechnungsprüfung erzielt. Teilweise arbeiten die Leasinggesellschaften mit renommierten Anbietern wie z.B. der DEKRA oder dem TÜV zusammen. Nicht herstellergebundene Gesellschaften bieten zudem eine objektive markenübergreifende Beratung bei der Auswahl der Fahrzeuge an. Hierbei können die Leasinggesellschaften auf ihren umfassenden Datenbestand mit aktuellen laufenden Betriebskosten aller Kunden zurückgreifen.