Davon spricht man, wenn bei einem Vollamortisationsvertrag während der Vertragsdauer die gesamten Investitionskosten des Leasinggebers inkl. seiner Zins- und Verwaltungsaufwendungen sowie seiner Gewinnspanne durch die mit dem Leasingnehmer festgelegten Leasingzahlungen während einer vereinbarten festen Vertragsdauer abgedeckt werden. Wird nur ein Teil dieser vom Leasinggeber benötigten Mittel abgedeckt, liegt Non-full-pay-out-Leasing vor.