Die unter dem Namen Basel II und Basel III bekannten Basler Aufsichtsstandards definieren Anforderungen an die Finanzinstitute und an die Aufsicht. Basel II ist bereits seit 2004 in Kraft, während das Rahmenwerk Basel III Ende 2010 größtenteils verabschiedet wurde und seit 2013 schrittweise in die EU-Gesetzgebung umgesetzt wird.
Im Wesentlichen geht es den Aufsichtsgremien darum, die Kapitalanforderungen an Kreditinstitute bei ihrer Kreditvergabe stärker als bisher vom individuellen Risiko abhängig zu machen. Für die Kunden der Kreditinstitute bedeutet dies, dass ihr die Finanzierungskosten bestimmendes Kreditrisiko durch ein Rating ermittelt werden muss. Leasing verbessert die Bilanzrelationen des Leasingnehmers, was sich positiv auf dessen Rating auswirken kann.