Nach Erhalt der vom Leasingnehmer einschränkungslos und rechtsverbindlich unterschriebenen Übernahmebestätigung bezahlt die Leasinggesellschaft die auf ihren Namen ausgestellte Rechnung des Lieferanten.
Nach Erhalt der vom Leasingnehmer einschränkungslos und rechtsverbindlich unterschriebenen Übernahmebestätigung bezahlt die Leasinggesellschaft die auf ihren Namen ausgestellte Rechnung des Lieferanten.