In Deutschland kann das Einzugsermächtigungsverfahren innerhalb einer Übergangsfrist noch bis 1. Februar 2016 eingeschränkt genutzt werden. Per 1. Februar 2016 wird das Einzugsermächtigungsverfahren durch die SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift abgelöst.
Aus verwaltungstechnischen Gründen streben es die Leasinggesellschaften an, die vom Leasingnehmer zu entrichtenden Leasingentgelte per Lastschrift (SEPA-Lastschrift) zu vereinnahmen. Der Anteil der erteilten Einzugsermächtigungen im Leasingbereich liegt bei über 90%. Verschiedentlich wird für den Fall der Nichterteilung einer Einzugsermächtigung ein Zuschlag auf die periodischen Leasingzahlungen erhoben.