Nach Zustandekommen des Leasingvertrages (Annahme des Leasingvertrages durch den Leasinggeber) bestellt die Leasinggesellschaft das Leasingobjekt entsprechend den Vorgaben des Leasingnehmers. Verschiedene Bestellvarianten sind möglich.
Die häufigsten sind:
a) der Leasinggeber bestellt direkt beim Lieferanten;
b) der Leasinggeber tritt in die Bestellung des Leasingnehmers ein.