Bei nicht ausreichender Bonität des Kunden-, Objekt- oder Lieferanten verlangen Leasinggesellschaften zusätzliche Sicherheiten wie Bürgschaften wie z.B. der Gesellschafter, der Hausbank oder der Lieferanten. Letztere gewähren oft Rücknahme- oder Verwertungsgarantien oder verpflichten sich zum Eintritt in den Leasingvertrag, wenn der Leasingnehmer nicht mehr zahlt.