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Verlängerungsoption/ Verlängerungsvertrag
Sofern vereinbart, kann der Leasingnehmer nach Ablauf der Grundmietzeit das Leasingobjekt im Wege einer Verlängerung des Leasingvertrages weiter nutzen.
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Versicherungen
Im Interesse aller Vertragsbeteiligten, insbesondere im Sinne des nutzenden Leasingnehmers, sind die Leasingobjekte hinreichend zu versichern; hierzu ist der Leasingnehmer i.d.R. vertraglich verpflichtet, ebenso, wie zur Zahlung der Versicherungsprämien. Dem Leasinggeber ist über dem Umfang der Versicherung ein Sicherungsschein des Versicherers zur Verfügung zu stellen.
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Vertragsformen
Die Gestaltung von Leasingverträgen richtet sich nach den Bestimmungen der zugrundeliegenden Leasingerlasse. Als Grundtypen lassen sich Vollamortisationsverträge, Teilamortisationsverträge und kündbare Verträge unterscheiden. Die konkrete Vertragsgestaltung ist abhängig von Objekten und Kundenanforderungen.
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Vertriebsleasing
Beim Vertriebsleasing kooperieren Hersteller oder Händler mit einer auf diese Form der Zusammenarbeit spezialisierten Leasinggesellschaft und bieten damit ihren Abnehmern über das eigentliche Objekt hinaus Zusatznutzen durch kundenorientierte Finanzierungsmöglichkeiten und optionale Serviceleistungen (z.B. Versicherungen) an.
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Verwertung am Laufzeitende
Am Laufzeitende, wenn eine weitere Nutzung und/oder Kauf durch den Leasingnehmer nicht gewünscht wird und der Leasinggeber keine Rückgabe des Leasingobjektes verlangt, kann es in Abstimmung mit dem Leasingnehmer an Ort und Stelle verwertet werden.
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Verwertung bei Insolvenz
Bei Insolvenz wird das Leasingobjekt durch den Leasinggeber sichergestellt und i.d.R. von ihm verwertet, es sei denn, es existiert eine Rückkaufverpflichtung des Lieferanten.
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Vollamortisation
Der Anschaffungswert für den Leasing-Gegenstand und sämtliche Aufwendungen des Leasinggebers, einschl. Finanzierungskosten und Gewinn, werden im Laufe des Leasingvertrages durch die Leasingraten voll amortisiert.
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Vorteile des Leasings
• Eigenkapitalschonung
• Liquiditätsvorteile
• Nutzungskongruente Laufzeit
• Schutz vor technischer Überalterung
• Kostentransparenz
• Klare Kalkulationsgrundlage
• Vorteilhafte Bilanzoptik
• Steuerersparnisse
• Erweiterung des Kreditspielraumes
• Realisierung von Investitionen in der richtigen Dimension