Die Gestaltung von Leasingverträgen richtet sich nach den Bestimmungen der zugrundeliegenden Leasingerlasse. Als Grundtypen lassen sich Vollamortisationsverträge, Teilamortisationsverträge und kündbare Verträge unterscheiden. Die konkrete Vertragsgestaltung ist abhängig von Objekten und Kundenanforderungen.