Bei Insolvenz wird das Leasingobjekt durch den Leasinggeber sichergestellt und i.d.R. von ihm verwertet, es sei denn, es existiert eine Rückkaufverpflichtung des Lieferanten.
Bei Insolvenz wird das Leasingobjekt durch den Leasinggeber sichergestellt und i.d.R. von ihm verwertet, es sei denn, es existiert eine Rückkaufverpflichtung des Lieferanten.