Am Laufzeitende, wenn eine weitere Nutzung und/oder Kauf durch den Leasingnehmer nicht gewünscht wird und der Leasinggeber keine Rückgabe des Leasingobjektes verlangt, kann es in Abstimmung mit dem Leasingnehmer an Ort und Stelle verwertet werden.
Am Laufzeitende, wenn eine weitere Nutzung und/oder Kauf durch den Leasingnehmer nicht gewünscht wird und der Leasinggeber keine Rückgabe des Leasingobjektes verlangt, kann es in Abstimmung mit dem Leasingnehmer an Ort und Stelle verwertet werden.