Bei diesem im Vordringen befindlichen Vertragstyp übernimmt die Leasinggesellschaft einen Teil des Investitionsrisikos, indem sie sich verpflichtet das Leasingobjekt zum Vertragsende zurückzunehmen und auf eigenes Risiko zu verkaufen. Der Leasingnehmer hat zusätzlich das Recht das Fahrzeug selbst zu erwerben oder den Vertrag zu verlängern. Die Bezeichnung rührt daher, dass die Laufleistung des Fahrzeuges durch Vereinbarung einer Kilometerbegrenzung im Leasingvertrag festgelegt wird. Wird diese überschritten muss der Kunde, unter Abzug einer möglichen Freigrenze, zusätzliche Zahlungen pro Mehrkilometer leisten. Bei einer Unterschreitung erfolgt eine Rückvergütung in der vertraglich festgelegten Höhe bis zu einem vorher definierten Höchstbetrag.