Dieser Teilamortisationsvertrags-Typ wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann in der Regel vom Leasingnehmer - aus steuerrechtlichen Gründen frühestens nach Ablauf von 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes – gekündigt werden. Für den Fall der Kündigung werden Ausgleichszahlungen des Leasingnehmers fällig.