Ein derartiges Geschäft liegt vor, wenn die Aktivierung des Leasinggegenstandes sowie die Passivierung einer Darlehensverbindlichkeit beim Leasingnehmer (Mietkäufer) erfolgt, weil die für das klassische Leasing gemäß den Leasingerlassen erforderlichen Kriterien nicht gegeben sind. Der Leasinggeber aktiviert dann eine Darlehensforderung gegenüber dem Mietkäufer und teilt die bei ihm eingehenden Leasing- bzw. Mietkaufraten in Zins- und Tilgungsanteile auf. Wesentlicher Unterschied zum Leasing ist, dass es sich bei Mietkauf quasi um einen Verkauf des Leasinggegenstandes auf Raten durch den Mietkaufgeber an den Mietkäufer handelt und die Mehrwertsteuer auf die gesamte Mietkaufforderung (Mietkaufrate x Vertragslaufzeit) mit der ersten Mietkaufrate zu bezahlen ist. Das juristische Eigentum geht erst nach Eingang der letzten Mietkaufrate voll auf den Mietkäufer über. Mietkauf wird von vielen Unternehmen in Fördergebieten sowie bei bestimmten Fördermaßnahmen gezielt und systematisch eingesetzt, da die Förderbedingungen oftmals eine Aktivierung den Investitionsgutes beim Mietkäufer (Leasingnehmer) voraussetzen und bei einer Aktivierung des zu fördernden Wirtschaftsgutes beim Mietkäufer für diesen sich noch zusätzliche steuerliche Effekte ergeben.