Mängel des Leasingobjektes sind gegenüber dem Lieferanten unter Benachrichtigung des Leasinggebers zu rügen. Der Lieferant ist innerhalb der Gewährleistungsfrist verpflichtet, begründeten Mängelrügen abzuhelfen.
Mängel des Leasingobjektes sind gegenüber dem Lieferanten unter Benachrichtigung des Leasinggebers zu rügen. Der Lieferant ist innerhalb der Gewährleistungsfrist verpflichtet, begründeten Mängelrügen abzuhelfen.