Für bestimmte Fördergebiete in Deutschland gibt es unter gewissen Voraussetzungen eine Investitionszulage. Wenn der Leasinggegenstand der Leasinggesellschaft zugerechnet wird, muss diese einen Betrieb oder eine Betriebsstätte im Fördergebiet unterhalten. In Investitionszulage-Fällen wird häufig eine Leasing-Variante gewählt, die gemäß den Leasingerlassen der Finanzverwaltung zu einer Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasingnehmer führt, da dieser unkomplizierter (und mit steuerlichem Vorteil) in den Genuss der Investitionszulage gelangen kann.
So werden Leasing-Investitionen von kleinen und mittelständischen Unternehmen durch ein neues Programm der Bürgschaftsbanken unterstützt. Das Pilotprojekt ist im Januar 2014 gestartet und läuft über drei Jahre. 120 Mio. Euro stehen für Bürgschaften zur Verfügung, mit denen Leasing-Investitionen von insgesamt bis zu 400 Mio. Euro verbürgt werden können. Das Programm wurde vom Verband Deutscher Bürgschaftsbanken in Kooperation mit dem Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen (BDL) entwickelt.