Enthält ein Leasingvertrag sowohl eine Kaufoption des Leasingnehmers als auch ein Andienungsrecht des Leasinggebers, spricht man von einem Doppeloptionsvertrag. In diesen Fällen ist eine Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasingnehmer, der dann als wirtschaftlicher Eigentümer betrachtet wird, erforderlich.