Hierbei verkaufen Leasinggesellschaften Leasingverträge und die damit zusammenhängenden Forderungen an eine mit der Leasinggesellschaft verbundene Vermietgesellschaft. Diese vermietet die Leasinggegenstände dann an die Leasinggesellschaft mit dem Recht der Untervermietung zurück, d.h. die ursprüngliche Leasinggesellschaft wird Leasingnehmer und der ursprüngliche Leasingnehmer wird Untermieter. Die Vermietungsgesellschaft "bündelt" dann eine Anzahl von Leasingverträgen und refinanziert sie en bloc. Die Vorteile dieses Modells liegen u.a. darin, dass die einzelnen Unterleasingverträge von der refinanzierenden Bank nicht auf Ihre Bonität geprüft werden müssen, da die Leasinggesellschaft der Bank gegenüber für die Bonität haftet.