Für den Leasingnehmer ergeben sich folgende Alternativen:
1. Vollamortisationsvertrag:
a) Realisierung der vertraglich fixierten Option zur Verlängerung. Dabei sind zu berücksichtigen: Restbuchwert/Zeitwert des Leasingobjektes, gewünschte Laufzeit und daraus resultierender Wertverzehr.
b) Ausübung der Kaufoption zum Restbuchwert oder zum niedrigerem gemeinen Wert.
c) Objektrückgabe und Verwertung durch den Leasinggeber.
2. Teilamortisationsvertrag:
a) Anschlussleasingvertrag, kalkuliert auf Basis des Restamortisationswertes/ Restwertes.
b) Objektrückgabe und Verwertung durch den Leasinggeber.
c) Objektkauf in Ausübung des Andienungsrechts des Leasinggebers.
3. Kündbarer Vertrag:
a) Beendigung durch Kündigung des Leasingnehmers zu vereinbarten Zeitpunkten bei Leistung von Abschlusszahlungen (während der kalkulatorischen Laufzeit); Verwertung durch den Leasinggeber.
b) Vertragsfortsetzung (mit unbestimmter Laufzeit); Beendigung durch Rückgabe und Verwertung durch den Leasinggeber.