Für Leasingnehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, ist eine schriftlich erteilte Ermächtigung zur Erteilung einer Bankauskunft notwendig, da die Bank sonst die für die Engagementprüfung notwendige Auskunft verweigern wird.
Für Leasingnehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, ist eine schriftlich erteilte Ermächtigung zur Erteilung einer Bankauskunft notwendig, da die Bank sonst die für die Engagementprüfung notwendige Auskunft verweigern wird.