• Nachträge (Nachträge zu bestehenden Leasingverträgen)

    Bei Nachträgen zu bestehenden Leasingverträgen geht es in aller Regel um nichtselbständige Wirtschaftsgüter welche einem Leasinggut nachträglich zugefügt werden. Dies sind Investitionsgüter, die nur im Zusammenwirken mit dem eigentlichen Wirtschaftsgut (Leasingobjekt) sinnvoll eingesetzt werden können, d.h. Leistung und Produktivität erzeugen. Ein Beispiel wäre der nachträgliche Einbau von NC-Steuerungen bei Industriemaschinen.

     

    Hierbei wird die Laufzeit des nachträglichen Leasinggutes der Laufzeit des Basis-/Hauptvertrages angepasst, d.h. der Hauptvertrag und die Nachträge laufen zum gleichen Zeitpunkt aus. Der Leasingsatz für den Nachtrag wird aufgrund der Laufzeit und des aktuellen Standes der Zinsentwicklung am Geld- und Kapitalmarkt kalkuliert.

  • Non full pay out

    Leasingvertrag mit Teilamortisation (siehe Amortisation)

  • Null-Leasing

    Null-Leasing ist eine Sonderform des KFZ-Leasing, bei der auf Grund hoher Einkaufsvorteile des Leasinggebers, die Summe der Leasingraten und des Restwertes maximal den Listenpreis des Herstellers erreicht. Aus rechtlichen Gründen darf diese Ausprägung des Leasinggeschäfts jedoch nicht vertrieben werden, da nach Auffassung des OLG Frankfurt ein Verstoß gegen das Rabattgesetz vorliegt.