Null-Leasing ist eine Sonderform des KFZ-Leasing, bei der auf Grund hoher Einkaufsvorteile des Leasinggebers, die Summe der Leasingraten und des Restwertes maximal den Listenpreis des Herstellers erreicht. Aus rechtlichen Gründen darf diese Ausprägung des Leasinggeschäfts jedoch nicht vertrieben werden, da nach Auffassung des OLG Frankfurt ein Verstoß gegen das Rabattgesetz vorliegt.