Bei Nachträgen zu bestehenden Leasingverträgen geht es in aller Regel um nichtselbständige Wirtschaftsgüter welche einem Leasinggut nachträglich zugefügt werden. Dies sind Investitionsgüter, die nur im Zusammenwirken mit dem eigentlichen Wirtschaftsgut (Leasingobjekt) sinnvoll eingesetzt werden können, d.h. Leistung und Produktivität erzeugen. Ein Beispiel wäre der nachträgliche Einbau von NC-Steuerungen bei Industriemaschinen.
Hierbei wird die Laufzeit des nachträglichen Leasinggutes der Laufzeit des Basis-/Hauptvertrages angepasst, d.h. der Hauptvertrag und die Nachträge laufen zum gleichen Zeitpunkt aus. Der Leasingsatz für den Nachtrag wird aufgrund der Laufzeit und des aktuellen Standes der Zinsentwicklung am Geld- und Kapitalmarkt kalkuliert.