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Restbuchwert
Der Restbuchwert ist der Wert, der als Differenz zwischen Anschaffungskosten und Abschreibungen gemäß amtlicher AfA-Tabelle am Ende der Leasingdauer in den Büchern der Leasinggesellschaft ausgewiesen ist.
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Restwert
Dies ist der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, der bei Teilamortisationsverträgen während der Leasingdauer nicht durch Zahlung von Leasingraten durch den Leasingnehmer getilgt wird. Der Restwert wird vertraglich fest vereinbart. Auch sind sich die Vertragspartner bei Abschluss des Teilamortisationsvertrages darüber einig, dass nach Ablauf des Leasingvertrages entweder ein Verlängerungsvertrag zustande kommt, oder der Leasingnehmer auf Verlangen des Leasinggebers verpflichtet ist, das Investitionsgut zum Restwert zu erwerben. Der Restwert sollte i.d.R. dem voraussichtlichen Marktwert und auch dem Restbuchwert zum Ende der Leasingdauer angepasst sein. Der Restwert bezeichnet die kalkulatorische Seite eines Vertrages und darf nicht mit dem Restbuchwert verwechselt werden, der sich aus der bilanziellen Abschreibung ergibt.
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Rückgabepflicht
Nach Beendigung des Leasingvertrages hat der Leasingnehmer das Leasingobjekt in einwandfreiem, gebrauchsfähigem Zustand, von der normalen Abnutzung abgesehen, an den Leasinggeber zurückzugeben. Der Versand an eine Anschrift im Inland ist zumutbar, wobei die Transport, Verpackungs- und Versicherungskosten vom Leasingnehmer zu tragen sind. Kommt der Leasingnehmer seiner Rückgabeverpflichtung nicht nach, kann die Leasinggesellschaft nach geltender Rechtsprechung die Weiterzahlung der Leasingraten sowie ggf. Schadensersatz verlangen.