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Preisgefahr
Hierunter ist die Gefahr zu verstehen, bei einem Leasingvertrag auch dann den vereinbarten Preis zahlen zu müssen, wenn die geschuldete Sachleistung infolge eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung unmöglich ist.
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Produkthaftung
Hiervon sind grundsätzlich auch Leasingunternehmen betroffen. Dieses ist der Fall wenn Leasingunternehmen Investitionsgüter vermieten, welche aus Nicht-EU-Ländern eingeführt wurden. Als Variante bietet sich in diesen Fällen an, dass der Leasingnehmer das Wirtschaftsgut selbst importiert und dann einen Sale-and-lease-back-Vertrag abschließt. Das Produkthaftungsrisiko liegt dann beim Leasingnehmer.