Hiervon sind grundsätzlich auch Leasingunternehmen betroffen. Dieses ist der Fall wenn Leasingunternehmen Investitionsgüter vermieten, welche aus Nicht-EU-Ländern eingeführt wurden. Als Variante bietet sich in diesen Fällen an, dass der Leasingnehmer das Wirtschaftsgut selbst importiert und dann einen Sale-and-lease-back-Vertrag abschließt. Das Produkthaftungsrisiko liegt dann beim Leasingnehmer.