Hierunter ist die Gefahr zu verstehen, bei einem Leasingvertrag auch dann den vereinbarten Preis zahlen zu müssen, wenn die geschuldete Sachleistung infolge eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung unmöglich ist.
Hierunter ist die Gefahr zu verstehen, bei einem Leasingvertrag auch dann den vereinbarten Preis zahlen zu müssen, wenn die geschuldete Sachleistung infolge eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung unmöglich ist.