Das Objektrisiko trägt beim Leasingvertrag der Leasingnehmer, d.h. es liegt in seinem Verantwortungsbereich, das richtige Objekt und den richtigen Lieferanten – zum Beispiel hinsichtlich Gewährleistung und Garantie – auszuwählen.
Das Objektrisiko trägt beim Leasingvertrag der Leasingnehmer, d.h. es liegt in seinem Verantwortungsbereich, das richtige Objekt und den richtigen Lieferanten – zum Beispiel hinsichtlich Gewährleistung und Garantie – auszuwählen.