Ursprünglich im Gegensatz zum Finanzierungsleasing verwendeter Begriff, der kurz- bis mittelfristige Leasingverträge kennzeichnet, bei denen dem Leasingnehmer normalerweise unter Einhaltung einer bestimmten Frist ein jederzeitiges Kündigungsrecht eingeräumt ist, wobei der Vermieter in der Regel die objektbezogenen Risiken trägt. Durch die aktuelle handelsrechtliche Diskussion hat diese Leasingform insofern Bedeutung erlangt, als sie sowohl bei den Vorschriften des IASC (Gegenüberstellung zu Finance Leasingverträgen) als auch von US-GAAP (Gegenüberstellung von Capital Lease) als die Vertragsform angesehen wird, die zu einer Bilanzierung der Leasinggegenstände beim Leasinggeber führt. Sowohl die Regelung des IASC als auch von US-GAAP stellt hier für genaue Anforderungskriterien auf.