• Capital Lease

    In den USA-Rechnungslegungsbedingungen wird grundsätzlich zwischen Operating Lease und Capital Lease unterschieden. Die FASB-Vorschriften und darauf basierend die US GAAP-Rechnungslegungsgrundsätze klassifizieren Leasingverträge dann als Capital Leasingverträge, wenn die überwiegenden Risiken und Chancen, die sich aus dem Eigentum am Leasinggegenstand ergeben, auf den Leasingnehmer übergehen. Daraus wird dann der Schluss gezogen, dass Leasingverträge in diesen Fällen Finanzierungskäufen wirtschaftlich sehr ähnlich sind und folglich beim Leasingnehmer bilanziert werden müssen.

  • Cash flow

    Unter dem Cash-Flow werden die "verfügbaren, erarbeiteten Mittel" verstanden. Gemeint ist damit der Netto-Zugang an liquiden Mitteln. Der Cash-Flow ist also eine betriebswirtschaftliche Kennziffer, mit der sich die gesamten, von einem Unternehmen selbst erwirtschafteten Mittel, einschließlich der Rückstellungen und Abschreibungen, ermitteln lassen. Der Cash-Flow nach Steuern berücksichtigt außerdem die anfallenden Steuern auf Einkommen, Ertrag und Vermögen.

  • Cross-Border-Leasing (CBL)

    Bezeichnung für grenzüberschreitende Leasingverträge, d.h. Leasingnehmer und Leasinggeber haben ihren Firmensitz in unterschiedlichen Ländern und unterliegen verschiedenen steuerlichen Rechtsordnungen.