In den USA-Rechnungslegungsbedingungen wird grundsätzlich zwischen Operating Lease und Capital Lease unterschieden. Die FASB-Vorschriften und darauf basierend die US GAAP-Rechnungslegungsgrundsätze klassifizieren Leasingverträge dann als Capital Leasingverträge, wenn die überwiegenden Risiken und Chancen, die sich aus dem Eigentum am Leasinggegenstand ergeben, auf den Leasingnehmer übergehen. Daraus wird dann der Schluss gezogen, dass Leasingverträge in diesen Fällen Finanzierungskäufen wirtschaftlich sehr ähnlich sind und folglich beim Leasingnehmer bilanziert werden müssen.