Wenn während der Laufzeit des Leasingvertrages nur eine teilweise Amortisation der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Leasinggebers vorgesehen ist, wird von einem Teilamortisations-Vertrag gesprochen; hierbei wird die Vollamortisation erst durch die Ausübung des Andienungsrechtes durch den Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer oder durch eine entsprechende Verlängerung oder durch Verkauf des Objektes durch den Leasinggeber an einen Dritten erreicht.