Durch die leasingtypische Übernahmebestätigung bestätigt der Leasingnehmer dem Leasinggeber die vollständige Lieferung des bestellten Objektes und die Installation am vereinbarten Standort; darüber hinaus wird der ordnungsgemäße und mängelfreie Zustand sowie die Betriebsfähigkeit des Leasingobjektes bestätigt. In der Regel beginnt die Laufzeit des Leasingvertrages und die damit verbundene Aufnahme der Leasingzahlungen mit Übernahme des Objektes. Des Weiteren löst die Übernahmebestätigung die Bezahlung der Lieferantenrechnung durch den Leasinggeber aus.