Eine Mietvorauszahlung, die bei Vertragsbeginn oder bei Annahme des Leasingvertrages durch den Leasingnehmer zu bezahlen ist, reduziert die während der Vertragslaufzeit zu leistenden Leasingraten. Eine Mietvorauszahlung senkt zudem das Ausfallrisiko für die Leasinggesellschaft. Je nach Bonität des Leasingnehmers und Fungibilität des Leasingobjektes wird eine Mietvorauszahlung häufig zur Abschlussbedingung gemacht. Gelegentlich werden auch während der Laufzeit eines Leasingvertrages Mietvorauszahlungen vereinbart, die dann die Folgeraten reduzieren. Konzernstellen und Behörden nutzen diese Möglichkeit, um sonst verfallende Jahresbudgets aufzubrauchen. Eine Mietvorauszahlung kann für Steuerpflichtige, die nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen müssen, mit steuerlichen Vorteilen verbunden sein.