Durch die Tatsache, dass die buchmäßigen Abschreibungen zusammen mit den Zinsausgaben des Leasinggebers seine Leasingeinnahmen, die sich aus annuitätischen Zinsen und Tilgung zusammensetzen, in der Anfangsphase der Leasingdauer übersteigen, ergeben sich Buchverluste, welche die Liquidität der Leasinggesellschaft indessen nicht beeinträchtigen. In der Endphase des Leasingvertrages übersteigt der annuitätische Tilgungsanteil in den Leasingraten die Abschreibung und die sich dann ergebenden Buchgewinne gleichen die anfänglichen Buchverluste aus.