Die Leasinggesellschaft informiert den Leasingnehmer rechtzeitig vor Auslauf des Leasingvertrages über das bevorstehende Vertragsende. Generell gibt es die Möglichkeit einer Verlängerung des Leasingvertrages, die Ausübung einer Kaufoption, den Kauf des Leasinggegenstandes durch den Leasingnehmer (z.B. durch Anfragen des Kaufpreises) oder eines Dritten sowie die Rückgabe des Leasinggegenstandes an die Leasinggesellschaft und die anschließende Verwertung auf dem freien Markt durch die Leasinggesellschaft.